Digitaler Tachograph - ganz einfach

Die Einführung des EU-Kontrollgerätes (Digitale Tachograph) macht manchem Unternehmer Kopfzerbrechen. Dabei ist alles ganz einfach, wenn man ein paar Punkte beachtet und die richtigen Werkzeuge zur Hand hat.

1. Welche Fahrzeuge brauchen einen Digitalen Tachographen?
2. Welche Ausnahmen gibt es?
3. Müssen ihre Fahrzeuge nachgerüstet werden?
4. Was muss der Fahrer tun? Tachoeasy
5. Was muss der Unternehmer tun?

1. Welche Fahrzeuge brauchen einen Digitalen Tachographen?

Der Digitale Tachograph wird bei allen Fahrzeugen für den gewerblichen Güterverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger) sowie Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen, die nach dem 1. Mai 2006 zugelassen werden werkseitig eingebaut.

Konkret bedeutet dies, dass ein EU-Kontrollgerät werkseitig eingebaut sein muss bei:

  • LKW ab 3,5 to zul. Gesamtgewicht
  • Transportfahrzeugen (Kipper, Betonmischer, Baustoffzügen usw.)
  • Bussen mit mehr als acht Passagierplätzen
  • Kleintransportern, Prischen-, Kastenwagen (auch mit Doppelkabine) usw
  • Mannschaftsbusse mit bis zu acht Sitzplätzen plus Fahrer brauchen keinen Digitalen Tachographen.

2. Welche Ausnahmen gibt es?

Die EU-Verordnung und die daraus resultierenden nationalen Gesetze sehen eine Reihe von Ausnahmen für die Pflicht zur Ausrüstung mit dem Digitalen Tachographen vor. Die Befreiung von der Ausrüstungspflicht gilt zum Beispiel für Linienbusse mit einer Linienlänge von weniger als 50 km, Feuerwehrfahrzeuge und Fahrzeuge der Müllabfuhr.

Für Betriebe, die der Transportbranche nicht angehören (zum Beispiel Handwerksbetriebe) sind zum Beispiel folgende Ausnahmeregelungen von Bedeutung:

  • Fahrzeuge, die im Umkreis von 50 km vom Standort des Fahrzeuges zur Beförderung von Material und Ausrüstung verwendet werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt; Voraussetzung ist, dass das Führen des Fahrzeugs für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt.
  • Fahrzeuge, die von Gartenbaubetrieben zur Güterbeförderung im Umkreis von 50 km vom Standort des Fahrzeuges verwendet werden.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Wird ein Fahrzeug, das derzeit nur im Umkreis von 50 km um den Standort eingesetzt wird, nicht mit dem digitalen Tachographen ausgerüstet, darf das Fahrzeug auch zukünftig nur in diesem Einsatzbereich für gewerbliche Fahrten benutzt werden. Es wird also empfohlen, trotz der möglichen Ausnahme einen Digitalen Tachographen einbauen zu lassen.

Für gewerbliche Transportunternehmen treffen diese Ausnahmen nicht zu. Es muss also immer ein Digitaler Tachograph eingebaut sein.

Eine Auflistung (ohne Gewähr) der Ausnahmen finden Sie hier:

3. Müssen ältere Fahrzeuge nachgerüstet werden?

Grundsätzlich müssen Fahrzeuge, die vor dem 01.05.2006 zugelassen wurden nicht nachgerüstet werden. Muss der vorhandene Fahrtenschreiber jedoch ausgetauscht werden gelten besondere Regeln für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.1996 erstmalig zugelassen wurden.

Freiwillig ist jedoch jederzeit eine Nachrüstung möglich.

4. Was muss der Fahrer tun?

Jeder, der ein Fahrzeug mit Digitalem Tachographen fährt (auch innerhalb der 50 km Grenze), benötigt eine eigene Fahrerkarte. Die Ausgabe erfolgt in der Regel ein bis zwei Wochen nach Beantragung bei der Ausgabestelle.

 

Konkret heißt das für den zukünftigen Fahrer:

  • Passfotos machen lassen (Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt). Es wird jeweils ein Passfoto für den EU-Kartenführerschein und für die Fahrerkarte benötigt.
  • Fahrerkarte beantragen. Das Formular erhält man bei allen Service-Stationen des ÖAMTC und des ARBÖ. Sie können die Formulare auch hier herunterladen.
  • Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Es spricht also nichts dagegen, eine Fahrerkarte zu besitzen, auch wenn diese nicht sofort benötigt wird.

5. Was muss der Unternehmer tun?

 Der Unternehmer sollte dringend alle seine Fahrer anhalten, die vorgenannten Schritte zur Erlangung der Fahrerkarte durchzuführen.

Außerdem benötigt jedes Unternehmen eine "Unternehmerkarte", um ein Fahrzeug mit Digitalem Tachograph in Betrieb zu nehmen. Die Unternehmerkarte ist nicht an eine bestimmte Person gebunden. Ein Unternehmen kann beliebig viele Unternehmerkarten beantragen.

 

 
Unternehmenskarten werden ebenso wie Fahrerkarten bei ÖAMTC und ARBÖ beantragt. Das Antragsformular finden Sie hier.

Neben der üblichen Verantwortung für die ordnungsgemäße Funktion des Digitalen Tachographen gibt es im laufenden Betrieb ein paar wenige Punkte zu beachten, die vor allem die Daten des Digitalen Tachographen betreffen. Mit den richtigen Werkzeugen geht das jedoch weitestgehend automatisch und bedeutet nur geringen Aufwand.

So wie bei Fahrzeugen mit Fahrtenschreiber die Tachoscheiben archiviert und bei einer Kontrolle vorgelegt werden mussten trifft dies nun auf die Daten des Digitalen Tachographen zu. Der Unternehmer muss die Daten aller Fahrerkarten spätestens alle vier Wochen auslesen und auf einem Computer speichern. Die Daten der Fahrzeugeinheit selbst müssen spätestens alle drei Monate ausgelesen und gespeichert werden.

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